Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)

Allgemeine Geschäfts-
bedingungen (AGB)

Tanja Pramberger – Grafikdesign · Motion Design · Illustration
Figulystraße 7, 4020 Linz, Österreich
E-Mail: hello@tanjaprambinski.at
UID-Nummer: ATU77482804
Stand: Oktober 2026

1. Geltungsbereich und Vertragsabschluss


1.1 Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für Leistungen von Tanja Pramberger, im Folgenden „Gestalterin“, gegenüber Auftraggeber:innen, die beim Vertragsabschluss als Unternehmer:innen im Sinne des Konsumentenschutzgesetzes handeln. Sie umfassen insbesondere Grafikdesign, Branding, Motion Design, Illustration, Konzeption und Webdesign.


1.2 Für Verträge mit Verbraucher:innen gelten diese AGB nicht. Für solche Aufträge werden gesonderte Vereinbarungen unter Beachtung der gesetzlichen Verbraucherschutzbestimmungen getroffen. Die gesetzliche Einordnung von Vorbereitungsgeschäften vor Aufnahme eines Unternehmens bleibt unberührt.


1.3 Die AGB werden Bestandteil des Vertrags, wenn ihre Geltung vor Vertragsabschluss vereinbart wurde und die Auftraggeber:innen Gelegenheit hatten, sie einzusehen und zu speichern. Maßgeblich ist die dabei vereinbarte Fassung. Individuelle Vereinbarungen gehen diesen AGB vor.


1.4 Der Vertrag kommt durch Annahme eines verbindlichen Angebots oder durch eine Auftragserteilung und deren Annahme durch die Gestalterin zustande. Leistungsumfang und Vergütung sollen zur Dokumentation per E-Mail oder in einem unterzeichneten Dokument festgehalten werden.


1.5 Abweichende Geschäftsbedingungen der Auftraggeber:innen gelten nur, soweit sie ausdrücklich vereinbart wurden. Widersprüche zwischen den Vertragsbedingungen sind vor Arbeitsbeginn zu klären.


1.6 Soweit diese AGB eine Erklärung in Textform verlangen, genügt insbesondere eine E-Mail, aus der die erklärende Person hervorgeht. Gesetzlich vorgeschriebene strengere Formvorschriften bleiben unberührt.


2. Leistungen und Leistungsumfang


2.1 Die vereinbarten Leistungen, Ergebnisse, Dateiformate, Termine und Honorare ergeben sich aus dem Angebot, der Auftragsbestätigung oder einer sonstigen individuellen Vereinbarung.


2.2 Innerhalb des vereinbarten Briefings verfügt die Gestalterin über gestalterischen Spielraum. Bestimmte wirtschaftliche Ergebnisse, Reichweiten, Verkaufszahlen oder Plattformfreigaben werden nur geschuldet, wenn sie ausdrücklich als Leistung vereinbart wurden.


2.3 Änderungen oder Erweiterungen des Auftrags werden hinsichtlich Aufwand, Vergütung und Terminfolgen vor ihrer Umsetzung abgestimmt und in Textform bestätigt


2.4 Leistungen wie Textentwicklung, Übersetzungen, Fotografie, Druckproduktion, Programmierung, Hosting, laufende Wartung oder Betreuung sind nur enthalten, wenn sie ausdrücklich vereinbart wurden.


3. Mitwirkung und bereitgestellte Inhalte


3.1 Auftraggeber:innen stellen die benötigten Informationen, Inhalte, Zugänge und Unterlagen rechtzeitig und in geeigneter Form bereit. Sie benennen eine Person, die Feedback bündeln und Freigaben erteilen darf.


3.2 Auftraggeber:innen sorgen dafür, dass die von ihnen bereitgestellten Inhalte für die vereinbarte Verwendung eingesetzt und, soweit erforderlich, bearbeitet werden dürfen. Dies betrifft insbesondere Urheber-, Marken-, Persönlichkeits- und sonstige Rechte Dritter. Bekannte Nutzungsbeschränkungen sind vor Arbeitsbeginn mitzuteilen.


3.3 Erkennt die Gestalterin bei bereitgestellten Inhalten erkennbare rechtliche Bedenken oder Unstimmigkeiten, weist sie darauf hin. Eine umfassende rechtliche Prüfung oder Markenrecherche ist nicht Bestandteil der gestalterischen Leistung und muss bei Bedarf gesondert fachkundig beauftragt werden. Eigene gesetzliche Sorgfalts- und Warnpflichten der Gestalterin bleiben bestehen.


3.4 Verursachen verspätete, unvollständige oder nachträglich geänderte Angaben zusätzlichen Aufwand, informiert die Gestalterin über die Auswirkungen. Zusätzliche Arbeiten und ihre Vergütung werden vor der Ausführung abgestimmt.


4. Korrekturen und Freigaben


4.1 Anzahl und Umfang enthaltener Korrekturrunden werden im Angebot festgelegt. Eine Korrekturrunde umfasst eine gebündelte Rückmeldung zur vorgelegten Fassung und deren Bearbeitung innerhalb des vereinbarten Briefings.


4.2 Zusätzliche Varianten, neue Formate, Änderungen des Briefings oder Änderungen bereits freigegebener Arbeitsschritte sind Zusatzleistungen, soweit sie nicht vom vereinbarten Leistungsumfang erfasst sind. Sie werden nach vorheriger Abstimmung gesondert verrechnet. Die Behebung von Mängeln der geschuldeten Leistung ist keine kostenpflichtige Zusatzleistung.


4.3 Auftraggeber:innen prüfen die zur Freigabe vorgelegten Fassungen insbesondere hinsichtlich der von ihnen vorgegebenen Texte, Zahlen, Namen, Kontaktdaten und fachlichen Inhalte. Produktions- und Veröffentlichungsfreigaben erfolgen ausdrücklich in Textform. Schweigen allein gilt nicht als Freigabe.


4.4 Die Gestalterin setzt vereinbarte Korrekturen sorgfältig um. Eine Freigabe schließt gesetzliche Ansprüche wegen von ihr zu vertretender Mängel oder Fehler nicht pauschal aus.


5. Termine und Projektunterbrechungen

5.1 Termine werden projektbezogen vereinbart. Ihre Einhaltung setzt voraus, dass notwendige Inhalte, Rückmeldungen und Freigaben zu den vereinbarten Zeitpunkten vorliegen.


5.2 Bei Verzögerungen durch fehlende Mitwirkung oder durch unvorhersehbare, mit zumutbaren Mitteln nicht abwendbare Ereignisse informiert die Gestalterin zeitnah über Ursache und voraussichtliche Auswirkungen. Fristen verschieben sich um die tatsächlich verursachte Verzögerung und eine erforderliche angemessene Wiederanlaufzeit.


5.3 Nach längeren Unterbrechungen wird ein neuer Ablauf unter Berücksichtigung bereits verbindlich zugesagter Projekte abgestimmt. Bisherige Terminreservierungen können nicht unbegrenzt aufrechterhalten werden.


5.4 Gesetzliche Rechte bei Verzug oder Unmöglichkeit bleiben unberührt.


6. Honorar und Zahlung


6.1 Die Vergütung erfolgt entsprechend dem Angebot als Pauschalhonorar, nach Zeitaufwand oder in einer vereinbarten Kombination. Es gilt der vereinbarte Stunden- oder Tagessatz. Alle Preise verstehen sich zuzüglich der gesetzlich anfallenden Umsatzsteuer.


6.2 Bei Abrechnung nach Aufwand dokumentiert die Gestalterin die erbrachten Leistungen nachvollziehbar. Ein fest vereinbarter Pauschalpreis gilt für den beschriebenen Leistungsumfang. Zeichnet sich bei einer unverbindlichen Aufwandsschätzung eine wesentliche Überschreitung ab, wird vor Fortsetzung der davon betroffenen Arbeiten eine Abstimmung vorgenommen.


6.3 Fremdkosten, Lizenzkosten, Reisekosten oder sonstige Auslagen werden nur gesondert verrechnet, wenn sie im Angebot vorgesehen oder vorab genehmigt wurden.


6.4 Rechnungen sind innerhalb von 14 Tagen ab Rechnungsdatum ohne Abzug fällig, sofern nichts anderes vereinbart wurde. Anzahlungen und Teilrechnungen werden im Angebot oder durch gesonderte Vereinbarung festgelegt.


6.5 Bei Zahlungsverzug gelten die gesetzlichen Verzugszinsen. Weitere Kosten der Forderungseinbringung werden nur im gesetzlich zulässigen Umfang geltend gemacht.


6.6 Bei ausbleibender fälliger Zahlung kann die Gestalterin nach Mahnung und erfolglosem Ablauf einer angemessenen Nachfrist weitere Leistungen aus dem betroffenen Auftrag vorübergehend aussetzen, soweit dies gesetzlich zulässig ist. Berechtigte gesetzliche Zurückbehaltungsrechte der Auftraggeber:innen bleiben unberührt.


7. Zusammenarbeit mit Dritten und Lizenzen


7.1 Die Gestalterin darf geeignete Fachkräfte zur Leistungserbringung hinzuziehen, sofern keine persönliche Leistungserbringung vereinbart wurde. Ihre Verantwortung für die vertragsgemäße Leistung bleibt bestehen.


7.2 Eine Beauftragung Dritter im Namen oder auf Rechnung der Auftraggeber:innen erfolgt nur mit deren vorheriger Zustimmung.


7.3 Für Schriften, Stockbilder, Musik, Software und sonstige Drittmaterialien gelten die jeweiligen Lizenzbedingungen. Die Gestalterin informiert über relevante Nutzungsbeschränkungen und darüber, welche Lizenzen die Auftraggeber:innen gegebenenfalls selbst erwerben müssen.


7.4 Eigene Software-, Schrift- oder sonstige Arbeitslizenzen der Gestalterin werden nicht automatisch auf Auftraggeber:innen übertragen.


8. Urheberrecht und Nutzungsrechte


8.1 Soweit die gesetzlichen Schutzvoraussetzungen vorliegen, unterliegen die von der Gestalterin geschaffenen Arbeiten dem Urheberrecht. Die Urheberschaft bleibt bei der jeweiligen Urheberin oder dem jeweiligen Urheber. An Drittmaterialien können nur die dafür bestehenden Rechte eingeräumt werden.


8.2 Welche Nutzungsrechte eingeräumt werden, wird im Angebot festgelegt. Dies betrifft insbesondere Verwendungszweck, Medien, Gebiet, Dauer, Bearbeitungsbefugnisse und eine etwaige ausschließliche Nutzung. Fehlt eine ausdrückliche Regelung, bestimmt sich der Umfang nach dem erkennbar vereinbarten Vertragszweck und den gesetzlichen Bestimmungen.


8.3 Vereinbarte Nutzungsrechte werden nach vollständiger Bezahlung der jeweiligen Leistung einschließlich eines dafür vereinbarten Nutzungshonorars eingeräumt. Eine frühere Nutzung bedarf einer gesonderten Vereinbarung.


8.4 Nutzungen außerhalb des vereinbarten Umfangs sowie nicht bereits gestattete Bearbeitungen, Übertragungen oder Unterlizenzierungen bedürfen einer zusätzlichen Vereinbarung. Eine dafür anfallende Vergütung wird vorab festgelegt.


8.5 Die Weitergabe finaler Dateien an Druckereien, technische Dienstleister oder andere Erfüllungsgehilfen ist zulässig, soweit sie ausschließlich der vereinbarten Nutzung dient. Eigene weitergehende Nutzungsrechte erhalten diese dadurch nicht.


8.6 Zur Auswahl vorgelegte, nicht beauftragte Entwürfe und verworfene Varianten sind nicht zur Veröffentlichung oder Verwertung freigegeben. Eine Nutzung wird gesondert vereinbart.


9. Dateilieferung und offene Arbeitsdateien


9.1 Geliefert werden die vereinbarten finalen Dateiformate. Bearbeitbare Projektdateien, Rohdaten, Zwischenstände und interne Arbeitsunterlagen sind nur enthalten, wenn ihre Übergabe ausdrücklich vereinbart wurde.


9.2 Bei vereinbarter Übergabe offener Dateien werden Umfang, Bearbeitungsrechte und Vergütung gesondert festgelegt. Nicht übertragbare Drittmaterialien, Schriften, Plugins oder sonstige Lizenzen sind davon ausgenommen; auf erforderliche eigene Lizenzen wird hingewiesen.


9.3 Auftraggeber:innen sind für die Sicherung der ordnungsgemäß übergebenen Dateien verantwortlich. Eine zusätzliche längerfristige Archivierung oder spätere Bereitstellung durch die Gestalterin bedarf einer gesonderten Vereinbarung. Gesetzliche Aufbewahrungspflichten bleiben unberührt.


10. Projektabbruch und Vertragsbeendigung


10.1 Beide Seiten können den Vertrag aus wichtigem Grund nach den gesetzlichen Voraussetzungen beenden. Bei behebbaren wesentlichen Vertragsverletzungen ist grundsätzlich zunächst eine angemessene Frist zur Abhilfe einzuräumen.


10.2 Wird ein Werkauftrag aus Gründen aufseiten der Auftraggeber:innen abgebrochen oder nicht ausgeführt, obwohl die Gestalterin leistungsbereit ist, richtet sich ihr Entgeltanspruch nach §

1168 ABGB. Ersparte Aufwendungen, anderweitiger Erwerb und absichtlich versäumter anderweitiger Erwerb sind entsprechend den gesetzlichen Vorgaben anzurechnen. Eine doppelte Verrechnung derselben Positionen erfolgt nicht.


10.3 Für laufende Betreuungsleistungen werden Vertragsdauer und ordentliche Kündigungsfristen gesondert vereinbart.


10.4 Bei Beendigung wird festgehalten, welche Arbeitsergebnisse übergeben werden und welche Nutzungsrechte daran nach Abrechnung bestehen. Bereits wirksam eingeräumte Nutzungsrechte enden nicht allein durch die Beendigung der Zusammenarbeit. Nicht erworbene Rechte gehen durch eine bloße Abbruchzahlung nicht automatisch über.


11. Gewährleistung


11.1 Es gelten die gesetzlichen Gewährleistungsbestimmungen. Auftraggeber:innen sollen erkennbare Mängel zeitnah und möglichst konkret in Textform mitteilen und der Gestalterin die erforderliche Prüfung ermöglichen. Gesetzlich anwendbare Untersuchungs- und Rügepflichten bleiben unberührt.


11.2 Bei berechtigten Mängeln erfolgt die Verbesserung oder, soweit anwendbar, der Austausch nach den gesetzlichen Voraussetzungen ohne zusätzliche Vergütung. Weitere gesetzliche Gewährleistungsrechte bleiben bestehen.


11.3 Ein nachträglicher Änderungswunsch stellt für sich genommen keinen Mangel dar, wenn die gelieferte Leistung dem vereinbarten Briefing und Leistungsumfang entspricht.


12. Haftung


12.1 Die Gestalterin haftet nach den gesetzlichen Bestimmungen für vorsätzlich oder grob fahrlässig verursachte Schäden sowie für Personenschäden.


12.2 Bei leichter Fahrlässigkeit ist die Haftung für Sach- und Vermögensschäden ausgeschlossen, soweit keine wesentliche Vertragspflicht verletzt wurde. Wesentlich sind Pflichten, deren

Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags erst ermöglicht und auf deren Einhaltung Auftraggeber:innen regelmäßig vertrauen dürfen. Bei Verletzung solcher Pflichten gelten die gesetzlichen Haftungsbestimmungen.


12.3 Zwingende gesetzliche Haftung, insbesondere nach dem Produkthaftungsgesetz, bleibt unberührt.


12.4 Die Gestalterin ist für nachträgliche Veränderungen durch Auftraggeber:innen oder Dritte nicht verantwortlich, soweit der betreffende Schaden ausschließlich dadurch verursacht wurde. Für eigene Fehler und zurechenbare Pflichtverletzungen bleibt sie nach den vorstehenden Bestimmungen verantwortlich.


13. Vertraulichkeit und Referenzen


13.1 Beide Seiten behandeln nicht öffentliche Informationen, die als vertraulich bezeichnet sind oder erkennbar vertraulichen Charakter haben, vertraulich. Eine Weitergabe erfolgt nur, soweit sie zur Auftragserfüllung erforderlich und zulässig ist oder eine gesetzliche Verpflichtung besteht. Eingebundene Fachkräfte werden entsprechend zur Vertraulichkeit verpflichtet.


13.2 Die Gestalterin darf öffentlich veröffentlichte, abgeschlossene Arbeiten als Referenz auf ihrer Website, in ihrem Portfolio, auf Social Media und bei Eigenpräsentationen zeigen sowie die Auftraggeber:innen benennen, sofern keine abweichende Vereinbarung, Geheimhaltungspflicht oder entgegenstehenden Rechte Dritter bestehen. Vereinbarte Sperrfristen sind einzuhalten.


13.3 Bei Arbeiten über Agenturen oder Projektteams wird die eigene Rolle zutreffend dargestellt. Eine direkte Beauftragung durch eine Endkundin oder einen Endkunden darf dadurch nicht irreführend behauptet werden. Soweit Rechte oder Freigaben Dritter erforderlich sind, wird die Referenz erst nach deren Klärung veröffentlicht.


13.4 Auftraggeber:innen können einer künftigen Referenzverwendung aus berechtigten Gründen widersprechen. Die Beteiligten stimmen dann eine angemessene Anpassung oder Entfernung ab.


14. Schlussbestimmungen


14.1 Für den Vertrag gilt österreichisches Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts. Zwingend anwendbare gesetzliche Bestimmungen bleiben unberührt.


14.2 Eine Vereinbarung des für Linz sachlich zuständigen Gerichts als Gerichtsstand wird im jeweiligen Vertrag ausdrücklich und in der gesetzlich erforderlichen Form getroffen. Ohne wirksame

Vereinbarung gelten die gesetzlichen Zuständigkeitsregeln.


14.3 Sollte eine Bestimmung unwirksam sein, bleiben die übrigen Bestimmungen wirksam, soweit der Vertrag ohne sie bestehen kann. Anstelle der unwirksamen Bestimmung gelten die gesetzlichen Regelungen.